Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Tanzunterricht

1. Die Anmeldung wird nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars wirksam.

2. Während der örtlichen Schulferien, schulfreien Tagen sowie an Feiertagen findet kein Unterricht statt!

3. Der Unterricht soll regelmäßig und pünktlich besucht werden.

4. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten.

5. Das Mitglied bringt seine eigene Bekleidung, Schuhe, etc. mit und nimmt diese nach dem Unterricht wieder nach Hause. Der jeweilige Kursleiter legt die erforderliche Unterrichtskleidung fest.

6. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst sechs Monate. Sie verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Eine Kündigung müsste der Elena's Dance Studio/ Karren Foster Academy also zwei Monate vor Ablauf der Laufzeit von je sechs Monaten in Schriftform zugegangen sein.

7. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Vertrag fristlos zu kündigen, soferm ärztlicherseits bescheinigt wird, dass von einer Fortsetzung des Kurses zwingend abgeraten wird. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer bezahlt dann noch die Kursgebühr für den fortlaufenden sowie den auf die Kündigung folgenden Monat.

8. Die Kursgebühren betragen monatlich (brutto) Sie sind monatlich im Voraus fällig. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erteilt eine Abbuchungsermächtigung.

9. Unterrichtsstunden,die wegen Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden können, werden an einem vom Lehrer vorgebenen Termin nachgeholt.Versäumt ein/e Schüler/in den Unterricht,besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde und keine Erstattung der Gebühren.

10. Änderungen im Programm behält sich die Elena's Dance Studio/Karren Foster Academy vor.

11. Die Elena's Dance Studio/Karren Foster Academy übernimmt bei Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen keine Haftung. Ihre Haftung ist im Übrigen bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen einschließlich ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit es sich nicht um von ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) h andelt.